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In einem gemeinsamen Antrag fordern SPD, Grüne und FAG die Erstellung einer Studie über die gesundheitlichen Auswirkungen von Fluglärm im Frankfurter Süden.
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Ortsbeirat
In einem gemeinsamen Antrag fordern SPD, Grüne und FAG die Erstellung einer Studie über die gesundheitlichen Auswirkungen von Fluglärm im Frankfurter Süden.
Etat-Antrag
Einstellung von Mitteln zur Erstellung einer Fluglärmstudie zu den gesundheitlichen Auswirkungen von Fluglärm - besonders nachts - analog der Studie für den Flughafen Köln-Bonn
Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung Mittel in den Etat einzustellen, um eine Studie über die gesundheitlichen Auswirkungen von Fluglärm erstellen zu lassen.
Die methodische Vorgehensweise soll der entsprechen, die von Prof. Dr. E. Greiser für den Raum Köln – Bonn erstellt wurde.
Um eine möglichst breite Untersuchungsbasis zu erreichen, wird der Magistrat aufgefordert, Kontakt mit den betroffenen Nachbargemeinden zwecks einer gemeinsamen Untersuchung aufzunehmen.
Bis zur Klärung der gesundheitlichen Folgeschäden sollte der Magistrat auf einen Bau- und Planungsstopp für den Ausbau sowie ein Nachtflugverbot von 22:00 bis 06:00 Uhr hinwirken.
Begründung:
Der Zusammenhang zwischen Fluglärm und verschiedenen Erkrankungen, wie bspw. Bluthochdruck, Erkrankungen des Herzens und des Kreislaufs, ist seit langem vermutet worden und konnte erstmals zweifelsfrei über eine flächendeckende Studie im Umfeld des Flughafens Köln-Bonn festgestellt werden. Die Auswertungen ergaben, dass nächtlicher Fluglärm, insbesondere zwischen 3.00 und 5.00 Uhr, einen Einfluss auf die Häufigkeit und die Menge von verordneten Arzneimitteln zur Behandlung von Bluthochdruck und Erkrankungen des Herzens und des Kreislaufs hatte.
Prof. Dr. E. Greiser hat zwei epidemiologische Fall-Kontroll-Studien anhand der Daten von mehr als 1 Millionen Versicherten gesetzlicher Krankenkassen (55 % der Gesamtbevölkerung) im Umfeld des Flughafens Köln-Bonn durchgeführt. Die Studienregion umfasst das Gebiet der Stadt Köln, den Rhein-Sieg-Kreis und den Rheinisch-Bergischen Kreis. Der Fluglärm wurde als Dauerschallpegel für alle Adressen im Umfeld des Flughafens für verschiedene Zeitfenster berechnet, soweit der Lärmpegel 39 dB(A) überstieg. Zielvariablen waren die Verordnungshäufigkeit von Medikamenten sowie die Entlassungsdiagnosen von Versicherten, die sich in stationärer Behandlung befanden.